In guten Händen

Jeder kann aufgrund Unfall oder Krankheit vorübergehend oder auf Dauer handlungsunfähig werden. Wer dann für Sie handelt, sollten Sie selbst bestimmen und Sie sollten auch von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit Gebrauch machen festzulegen, welche medizinischen Behandlungen Sie in bestimmten Situationen wünschen und welche nicht.

Wir gestalten hierzu für Sie Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, die gewährleisten, dass Ihre Vertrauenspersonen die von Ihnen gewünschten Entscheidungen treffen können.

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